Neuheiten Infos:                                                                     

               

Haben Sie schon die neuen Modelle gesehen !?

 

 

Motorrad Einwintern

Allgemeine Infos

 

 

Motorrad Einwintern

Optimale Vorsorge:

Motorrad waschen

Schmutz zieht Feuchtigkeit an und erweist sich als ideale Brutstätte
für jegliche Art Korrosion. Deshalb steht als erstes eine gründliche
Wäsche an.

Nur für den gröbsten Dreck darf der Dampfstrahler ran, besser ist die
schonende Wäsche mit Schwamm und Eimer.

Öle wechseln

Die Verbrennungsrückstände im Motoröl sind für die heutigen
Alu -Triebwerke zwar kein Problem mehr, aber wer ohnehin den
fälligen jährlichen Öl- und Filterwechsel (im betriebswarmen Zustand)
vorzieht kann im Frühjahr bei schönem Wetter gleich durchstarten.

Tank Volltanken oder leeren

Castrol Fuel Protect einfüllen. So lässt sich die Alterung des Benzins
bei längerer Standzeit vermeiden, bei der sich die zündfähigen
Bestandteile des Kraftstoffs verflüchtigen können.

Schwimmerkammer leeren

Der wichtigste Schritt beim Einmotten eines Motorrades ist das
Entleeren der Schwimmerkammern der Vergaser.

Bereits relativ kurze Standzeiten von Zwei bis Drei Monaten können
Ablagerungen an den Düsenstöcken zur Folge haben, die im Frühjahr
eine teure, weil arbeitsintensive Reinigung der Vergaser erforderlich
machen. Bei Einspritzanlagen entfällt dieser Arbeitsschritt.

Konservierung

Zur gründliche Vorbereitung gehört auch die Reinigung und Pflege der
verwinkelten und schlecht zugänglichen Ecken.
Lackschäden werden behoben und empfindliche Oberflächen sowie
Lagerungen anschließend mit Konservierungsöl vor Korrosion geschützt.

Luftdruck erhöhen

Bei längerem Stehen entweicht etwas Luft aus den Reifen, darum
sollte der Lufdruck vorne als auch hinten um etwa 0,5 bar erhöht werden.
Wer weder über eine Kompressor noch eine geeignete Luftpumpe besitzt,
sollte dies beim letzten Tankstellenbesuch vor dem Abmelden diese Kontrolle
nicht vergessen, zumindest aber im Frühjahr umgehend prüfen.

Kette schmieren

Wer das ganze Jahr über die Antriebskette nur geschmiert hat, sollte
vor dem Winter die Gelegenheit nutzen, sie mit Entferner oder einem
speziellen Kettenreiniger von Schmutz und alter Schmiere gründlich zu säubern.

Batterie ausbauen

Überwintert die Maschine im Freien, wird die Batterie ausgebaut und
trocken frostfrei gelagert.
Wer kein spezielles Frischhaltegerät hat, lädt den Akku einmal während
der Ruhephase sowie vor dem Wiedereinbau auf.

Kühlwasser prüfen

Steht die Maschine den Winter über draußen oder in ungeheizten Räumen,
muss bei Wassergekühlten auf sicheren Frostschutz geachtet werden.
Ausreichend Frostschutz verhindert Motorschäden.

Abstellen und Einpacken

Vor Frost- Nässe und Beschädigung schützen. Mit geeigneter Plane
(Motorradgarage) abdecken.

Wenn möglich Räder entlasten.


zurück zur Übersicht!

Herbst – Wintertip ! ! !

Vorsorge für die Kalte Jahreszeit
Herbst und Winterzeit ist Kraftstoffproblemzeit

Schützt gegen:

- Startprobleme

- Vergaserverharzung

- Ablagerung

sorgt für:

- besseres Startverhalten

- Systemreinigung

- Erhält Zündfähigkeit


Überwinterung bei Motorrad Stein
Überwintern bei uns beinhaltet


- Schwimmerkammer leeren
- Luftdruck erhöhen
- Batterie ausbauen - laden - lagern - regelmäßig nachladen
- bei Auswinterung = Batterie laden/einbauen und Luftdruck einstellen
--> anderes-weiteres gegen Aufpreis gerne möglich

35,-€ pro Monat (vier Monate Mindestdauer)

MENKES EXE

150 ml für 25 Liter Benzin 16,90 €

MENKES EXE schützt den Motor und das Kraftstoffsystem
wirkungsvoll während der Stillstandszeit.

Handelsübliche Kraftstoffe enthalten Anteile von Methanol.
Solche Alkohole neigen dazu, Wasser aus der Umgebungsluft zu binden.
Wenn Motoren längere Zeit nicht benutzt werden, wie z.B. Motorrad-,
Oldtimer- oder Bootsmotoren, kann sich der Wasseranteil separieren.

Durch das höhere spezifische Gewicht des Wassers, sinkt es auf den Boden.
Gelangt Wasser so in das Kraftstoffsystem des Fahrzeuges, kommt es zu
Problemen beim Betrieb des Motors.

Die Lebensdauer der Bauteile wird verringert und in Verbindung mit
Alkohol (Methanol) können sich Säuren bilden, die Bauteile angreifen.
MENKES EXE schützt den Motor und das Kraftstoffsystem
wirkungsvoll während der Stillstandszeit und kann auch bei Fahrzeugen
mit Katalysator eingesetzt werden.
Die 150 ml-Dosierkopfflasche MENKES EXE reicht für 25 Liter
Kraftstoff, für 4 Takter und 2 Takter geeignet.

 

-->Suzuki

 

.

 

 

- Modellneuheiten

- Mobilitätsgarantie

- Garantieverlängerung für Neu & Gebrauchtfahrzeuge

 

 

 

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
INFO - Angebote

viele weitere Informationen/ Angebote/ Links usw. bei www.Motorrad-Stein.de

diverse weitere Fahrzeuge mit Tageszulassung / Vorjahresmodelle / Vorführer /Aktionsbikes
nach Anfrage lieferbar und günstig abzugeben


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Achtung- Info Angebot !

viele weitere Informationen/ Angebote/ Links usw. bei www.Motorrad-Stein.de

diverse weitere Fahrzeuge mit Tageszulassung / Vorjahresmodelle / Vorführer /
Aktionsbikes nach Anfrage lieferbar und günstig abzugeben

unsere“ Gebrauchten“ finden sie unter www.Motorrad-Stein.de

Probefahrten mit verschiedenen Fahrzeugen nach Vereinbarung möglich

weitere Infos bei uns anfragen- bzw. am besten mal reinschauen und informieren

Angebote und Aktionen tlws. nur begrenzt lieferbar

 

 


Aprilia

 

apl

 

 

 


 

-->MOTO GUZZI

Ihr MOTO GUZZI Vertragshändler
MOTO GUZZI Modelle

 


 

-->Kymco neue Modelle

 


suzi

Bitte Logo anklicken, Link hinterlegt!

 

Der SUZUKI JAJA-UMA CL

MOTORRADFAHREN ... ist das Schönste in IHREM LEBEN?

Und wenn Sie gerade mal nicht fahren können, denken Sie auch an
nichts anderes als an Ihre SUZUKI?

Na und – Sie leben eben mit Ihrer SUZUKI!

Ja, es gibt viele Gründe, sich für den Kauf einer SUZUKI zu entscheiden,
doch eines ist sicher: als Mitglied im SUZUKI JAJA-UMA CLUB können
Sie richtig Vollgas in Richtung Freiheit geben!

Herzlich willkommen im Kreis von Motorradfahrern und allen, die dem
schnöden Alltag entfliehen wollen und alle die gleiche Leidenschaft haben:
ihre SUZUKI - egal ob Cruiser, Sportler, Roller oder Motocross.

Der SUZUKI JAJA-UMA CLUB bietet Ihnen umfangreichen Service, tolle
Club - Leistungen und eine Familie, in der Sie sich wohlfühlen werden!

Der SUZUKI JAJA-UMA CLUB steht auf der Pole-Position und immer
wieder erwarten Sie neue Vorteile und Angebote.

... wann werden Sie Mitglied im SUZUKI JAJA-UMA CLUB?

Sie wollen sich ein Motorrad kaufen und entscheiden sich für eine
SUZUKI?! Oder Sie haben sich bereits für eine SUZUKI entschieden in diesem Jahr?

Dann schenkt Ihnen SUZUKI zusammen mit der ein Jahr kostenlose
Mitgliedschaft im SUZUKI JAJA- UMA CLUB.

Nach dem Kauf Ihrer neuen SUZUKI erhalten Sie automatisch Ihre
persönliche JAJA-UMA CLUB Card.

Mit dieser können Sie sich dann direkt auf www.jajauma.de einloggen
und ab sofort alle Vorteile als JAJA-UMA CLUB Mitglied nutzen.

VORTEILE

Immer up to date. Wenn es um SUZUKI geht, wird Ihnen niemand mehr
etwas vormachen können!

Als Clubmitglied erhalten Sie regelmäßig brandheiße News und
Insider-Informationen aus dem Hause SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE.
Infos tanken leicht gemacht – im Newsletter, der SUZUKI JAJA-UMA CLUB-

Zeitung oder einfach ganz aktuell hier im Internet Portal.

Immer in Kontakt
Raus aus dem Alltag, rein in die SUZUKI JAJA-UMA Welt!
Gemeinsam mit anderen SUZUKI-Begeisterten können Sie im
SUZUKI JAJA-UMA CLUB das Gefühl von Freiheit und Action hautnah erleben.
Auf speziellen Biker-Treffen, organisierten Touren – auch speziell für Frauen –
oder Event-Reisen.

Und damit Sie Fahrspaß auf dem Motorrad bewusst erleben könen,
bietet Ihnen der SUZUKI JAJA-UMA CLUB schon bald günstigere Tarife
bei diversen Sicherheits- und Renntrainings.

Das sind Ihre Clubvorteile: Immer up-to-date!

JAJA-UMA Homepage, JAJA-UMA CLUB-Magazin, JAJA-UMA Newsletter !
Auf alle Fälle sicher!

JAJA-UMA Sicherheitstrainings, JAJA-UMA Renntrainings ,
JAJA-UMA Offroad-Trainings , JAJA-UMA SuperMoto-Trainings

Immer unter Freunden!

SUZUKI Biker-Treffen
Organisierte SUZUKI -Touren
VIP - Betreuung mit Sonderparkplatz und Helmaufbewahrung bei
Motorrad-Rennveranstaltungen des moto GP, SBK und IDM
Bonusvorteile!

bei teilnehmenden SUZUKI Vertragshändlern
bei SUZUKI-Kooperationspartnern
bei Messen/Events
beim Kauf von Eintrittskarten
beim Buchen von ausgesuchten Biker-Hotels

Alle diese Angebote werden je nach Verfügbarkeit beim Veranstalter
vom SUZUKI JAJA-UMA CLUB angeboten.

Die Angebote werden vor jedem Event in den News auf www.jajauma.de
veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


 

zurück zur Übersicht!

 

Allgemeine Infos

 

Änderung der KFZ-Zulassungsdokumente!

Änderung der Kraftfahrzeug Zulassungsdokumente. Dies betrifft alle
Neuzulassungen – Umschreibungen – Wiederzulassungen und Änderungen
ab 1. Oktober 2005 siehe auch www.KBA.de

Auszug aus dem Jahresbericht

Zulassungsdokumente in neuem Layout
Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgt
definitiv ab 1. Oktober 2005. Von diesem Tag an muss jede
Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar
die:

· Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)

· Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts.
Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung
neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab
1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung

Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente
müssen paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer
Zulassungsbescheinigung “neu” mit einem Dokument “alt” wird es nicht
geben.

Damit ist die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt.
Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder,
Bootstrailer, Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich die
Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Antrag kann für sie aber eine
Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn zum Beispiel
die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeugs eine Sicherheit fordert.

Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen
abgesichert.

Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der
Kraftfahrzeugkriminalität leisten.

Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit
diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten
Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, zum Beispiel mit:

· einem Wasserzeichen (stilisierter Adler)

· diversen sichtbaren und nicht sichtbaren floureszierenden Fasern bzw.

. Planchetten

· Mikroschriften

· nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler.

Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables
Element in Form eines Kinegrams.

Es stellt ein weiteres Echtheitsmerkmal dar und kann von den
Polizeibehörden maschinell kontrolliert werden.

Weitere Absicherungen gegen Missbrauch bilden eindeutige
Nummerierungen der Blankovordrucke und die von der Zulassungsbehörde
aufgebrachte Nummer, die sich mit der in den Fahrzeugregistern
gespeicherten deckt.

Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der
Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer
mit der im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten überprüft werden.

Die EU-Richtlinien geben für die harmonisierten Fahrzeugdokumente
lediglich die Rahmenbedingungen vor.

Den Mitgliedstaaten wurde die Ausgestaltung unter Beachtung der
Rahmenbedingungen überlassen. Deshalb sind die Fahrzeugdokumente
der Mitgliedstaaten zwar nicht einheitlich, über ein einheitliches
Anforderungsprofil ist eine Nachprüfbarkeit aber gewährleistet.

Die in den Dokumenten abgebildeten Einzeldaten werden nicht zu
Sprachproblemen führen, weil für bestimmte Angaben EU-einheitliche
Nummerierungen (Codes) vergeben wurden.

Mit den Codes und den hierzu eingetragenen Fahrzeugdaten werden
EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert und neben der Kontrolle der
Fahrzeugdaten auch die Prüfung ermöglicht, ob der Fahrer eines
Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Die in den Dokumenten enthaltenen EU-weiten Codes bestehen aus
Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern wie.

· C.3.1 Name oder Firmenname

· C.3.2 Vorname

· E Fahrzeug-Identifizierungsnummer

· P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle.

Angaben, die nur national von Bedeutung sind, werden durch andere, in
Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht.

Für die deutsche Zulassungsbescheinigung bestehen diese Codes aus Zahlen
wie zum Beispiel:

(9) Anzahl der Antriebsachsen, (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse.

Zugegeben, ein Gewöhnungsprozess, der überwunden werden muss.
Denn insgesamt sind wegen der EU-einheitlichen Angaben in den neuen
Fahrzeugdokumenten diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den
derzeitigen Fahrzeugpapieren.

Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes
aufgeführt, die Langtexte dazu befinden sich auf der Rückseite.

Diese Aufteilung wird auch in anderen Mitgliedstaaten so vorgenommen
und wird für das deutsche Dokument übernommen.
Damit kann das bisherige Format (zweimal faltbar auf
Personalausweisformat) erhalten bleiben.

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen

Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I
vollständig enthalten.

Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet.

So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner
Betriebserlaubnis bzw.

Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen.
Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug
montiert ist.

Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im
späteren Gebrauch.

Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen­
kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die
Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht
enthalten) geändert werden muss.

Welche Rad-/Reifenkombi­nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den
Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben
hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis
entnommen werden.

Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit
einem Einzelgutachten abgesegnet werden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten
Fahrzeugdaten aufgeführt.

Die Bescheinigung enthält statt bisher 6 nur noch zwei Haltereintragungen.
Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates.

Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden.
Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfangs
ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der
Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden
gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen.

Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss
bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue
Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen
sind und die “Anzahl” sämtlicher Halter.

Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug
kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht
verloren.

Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister
gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein
durch die Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im
Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten
unteren Ecke unbrauchbar gemacht.

Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung
eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt.

Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der
Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.

Soll das Fahrzeug im EU-Ausland zugelassen werden, müssen – um
Probleme zu vermeiden - bei der dort zuständigen Stelle beide Teile
des Dokuments vorgelegt werden.

Zudem unterrichten sich alle Mitgliedstaaten gegenseitig, wenn ein
zugelassenes Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat in einem anderen
Mitgliedstaat zugelassen wird.

Sie ziehen auch die jeweiligen ausländischen Fahrzeugdokumente ein.

Der Fahrzeughalter bzw. -besitzer trägt die Kosten für den Austausch der
Dokumente. Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben.
Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheins.

Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €.
Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung
Teil II beträgt unverändert 3,60 €. Die Gebühren fallen auch dann an,
wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben und als Folge
der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist.

Die Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist mit einem enormen
Aufwand und einem nicht zu unterschätzenden Gewöhnungsprozess
verbunden.

Die Verwaltungen, die mit der Umstellung der Datenbestände und
diverser Übermittlungsverfahren betraut sind, sind zwischenzeitlich
darauf eingerichtet:

· das KBA mit dem Zentralen Fahrzeugregister und dem Auskunftsverfahren
erstellt auch zusätzlich Typdaten sowie statistische
Aufbereitungen (eine besondere Herausforderung liegt hier in der
Umstellung der Altbestände auf die Belange der neuen Dokumente)

· die örtlichen Zulassungsbehörden mit ihren Datenbeständen und den
Übermittlungsverfahren zum KBA, zu den Finanzämtern und den
Versicherungsgesellschaften

· die Finanzverwaltungen wegen der geänderten Daten, die bei der
maschinellen Erstellung der Kfz-Steuerbescheide berücksichtigt werden müssen.

Die Einführung der harmonisierten Fahrzeugdokumente basiert auf
der EU-Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG.

Die nationalen rechtlichen Voraussetzungen hierfür wurden durch die
entsprechenden Rechtsänderungen (z. B. Straßenverkehrs-Zulassungs-
Verordnung (StVZO), Fahrzeugregisterverordnung (FRV)) am 29. September
2004 im Bundesgesetzblatt verkündet (38. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.09.2004, BGBl. 2004
Teil I Nr. 51, Seite 2374 ff, geändert durch die 39. Verordnung, BGBl.
Teil I Nr. 68 vom 17.12.2004, S. 3363 f).

zurück zur Übersicht!

 

Achtung- Info Angebot !

viele weitere Informationen/ Angebote/ Links usw.
bei www.Motorrad-Stein.de

diverse weitere Fahrzeuge mit Tageszulassung / Vohrjahresmodelle /
Vorführer /Aktionsbikes nach Anfrage lieferbar und günstig abzugeben,
unsere“ Gebrauchten“ finden sie unter www.Motorrad-Stein.de

probefahrten mit verschiedenen Fahrzeugen nach Vereinbarungmöglich

weitere Infos bei uns anfragen- bzw. am besten mal reinschauen und
informieren

Angebote und Aktionen teilweise nur begrenzt lieferbar !

 

 

zurück zur Übersicht!

Stand 10.08.2022